Artenschutzprogramm für Fledermäuse

Das Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württembergs dient  zum Schutz und Erhalt stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume.  Hierbei geht es im Wesentlichen um die Erfassung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume, Zustandsbewertungen dieser Arten, Darstellung ihrer wesentlichen Gefährdungsursachen, die Erarbeitung von Vorschlägen für Schutz- und Pflegemaßnahmen sowie den Erwerb von geeigneten Grundstücken für das Land.

In Baden-Württemberg gelten insgesamt 23 verschiedene Fledermausarten als heimische Arten. Innerhalb der letzten 60 Jahre sind viele dieser Arten stark zurückgegangen – und das, obwohl alle Fledermausarten streng geschützt sind!

Die Naturschutzreferate des Landes BW arbeiten verstärkt daran die Wochenstuben, in denen die Fledermäuse ihre Jungen großziehen und die Winterquartiere zu sichern. Ein Projekt ist beispielsweise der Fledermausschutz an Kirchen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hat deshalb ein Projekt gestartet zum Schutz des Grauen Langohrs.

Wir erfassen im Auftrag des RP seit einigen Jahren die Vorkommen in zwei Kirchen und melden die Ergebnisse an das RP. Erfreulicherweise konnten wir in beiden Kirchen das Graue Langohr seit einigen Jahren nachweisen.